Tolles Foto, aber wer hat’s gemacht? FAQ zum Urheberrecht und zur Namensnennung

Schloss Schwerin

Ich freue mich immer, wenn eines meiner Bilder eine Verwendung findet. Nicht immer werde ich als Urheber genannt, was nicht so schlimm ist – schließlich bin ich kein Berufsfotograf. Um hier nicht mit Paragraphen um mich zu werfen, habe ich eine Seite herausgesucht, auf der das Thema Namensnennungsrecht erklärt wird. Der Berliner Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat eine Liste mit etwa 15 Fragen zum Namensnennungsrecht zusammengestellt und beantwortet. Dabei klärt er Fragen wie: Muss der Name des Fotografen genannt werden? Steht dieses Recht jedem Fotografen zu? Muss der Name bei dem Bild selbst stehen? Der Anwalt geht in seinen FAQs auch auf Nennung von Bildagenturen und möglichen Schadensersatz ein. Diese umfassende Liste ist nicht nur für alle einen Blick wert, die sich damit beruflich auseinandersetzen müssen. Hier wird gefährliches Halbwissen abgebaut!

Jost

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Fünf Jahre war ich als Pressesprecher beim Öko-Energieversorger WEMAG erster Ansprechpartner für Journalisten und habe Blogs, yotube- und Twitter-Kanäle betreut, ebenso wie Kundenmagazine. Aktuell betreue ich die WEMAG-Tochter ReeVOLT! Freiberuflich bin ich als Berater, Keynote-Speaker, Autor und Blogger aktiv. Gelegentlich trifft man mich auf Kommunikationstagungen, beim DJV oder bdew. Hier schreibe ich aus meinem beruflichen, privaten und kreativen Alltag. Meine Social-Media Profile wie z.B. Google+ sind oben verlinkt.

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